Anmeldung zum Anschluss an das Stromnetz

Informationen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz

Die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz ist einzureichen für:

  • Neue Anschlussnutzeranlagen
  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
  • Leistungserhöhungen, die die gesetzliche Freigrenze von 30 kW pro Netzanschluss überschreiten
  • Vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustromversorgungen)
  • Stationäre elektrische Speicher, wenn deren Summen-, Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet
  • Energieerzeugungsanlagen
  • Einsatz von Notstromaggregaten
  • Geräte zur Klimatisierung
  • Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kVA
  • Wärmepumpenanlage

Gemäß VDE-AR-N 4100 sowie § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung sind Erweiterungen und Änderungen von elektrischen Anlagen, als auch die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen.