Neue Regelung bei An-, Ab- und Ummeldung von Stromverträgen
Ab dem 6. Juni 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen für die An-, Ab- und Ummeldungen in Kraft.
Grundlage dieser Vorgaben ist § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Demnach muss der Wechsel des Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Keine rückwirkenden Änderungen mehr zulässig:
An-, Ab- und Ummeldungen von Stromverträgen sind ab dem 06.06.2025 nicht mehr rückwirkend möglich, bisher war dies bis zu 6 Wochen rückwirkend erlaubt.
- Neue Ankündigungsfristen:
Alle An-, Ab- und Ummeldungen müssen werktags entweder am gleichen Tag oder im Voraus gemeldet werden. Wir empfehlen, An-, Ab- und Ummeldungen mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin unserem Kundenservice anzukündigen.
- Übermittlung des Zählerstandes:
Der Zählerstand muss am Tag der Schlüsselübergabe im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Anschließend ist das Protokoll noch am selben Tag zu übermitteln.
- Marktlokations-ID erforderlich:
Für die An-, Ab- und Ummeldung ist weiterhin der Zählerstand vom Tag der Übergabe verpflichtend. Zusätzlich ist künftig auch die Marktlokations-ID verpflichtend anzugeben.
Was passiert bei verspäteter An-, Ab- und Ummeldung?
Erfolgt die An-, Ab- und Ummeldung verspätet, bleibt die Zahlungspflicht bestehen – auch wenn der Umzug bereits erfolgt ist. Daher ist es wichtig, die Meldung am aktuellen Tag oder im Voraus (mind. 14 Tage) vorzunehmen. Durch die neue gesetzliche Regelung sind ab 6. Juni 2025 rückwirkende Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr zulässig!
Für Gasverträge bleibt die bisherige Regelung bestehen, sodass An-, Ab- und Ummeldungen weiterhin bis zu 6 Wochen rückwirkend vorgenommen werden können.
Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Für jede An-, Ab- und Ummeldung ist ab dem 6. Juni 2025 die Marktlokations-ID verpflichtend.
Die 11-stellige Marktlokations-ID dient der eindeutigen Identifikation der Verbrauchsstelle, zum Beispiel der Wohnung oder des Hauses. Sie wurde im Februar 2018 von der Bundesnetzagentur eingeführt und funktioniert ähnlich wie eine IBAN, da sie eine klare Zuordnung wie eine Kontonummer ermöglicht. Die Marktlokations-ID finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung. Ab dem 6. Juni 2025 ist es verpflichtet die Marktlokations-ID bei jeder An-, Ab- und Ummeldung anzugeben.
Übergabeprotokoll – Der wichtigste Nachweis
Am Tag der Schlüsselübergabe sind die Marktlokations-ID, die Zählernummer und der Zählerstand zu erfassen und im Übergabeprotokoll zu dokumentieren. Zusätzlich kann ein Foto des Zählers beigefügt werden. Es wird empfohlen, das Protokoll von beiden Parteien unterschreiben zu lassen. Das Übergabeprotokoll sollte dann noch am selben Tag per E-Mail oder persönlich unserem Kundenservice übermittelt werden.
Zusammengefasst empfehlen wir für einen reibungslosen Ablauf:
- Melden Sie An-, Ab- und Ummeldungen mindestens 14 Tage im Voraus.
- Dokumentieren Sie die Marktlokations-ID, Zählernummer und Zählerstand am Tag der Übergabe in einem Übergabeprotokoll.
- Übermitteln Sie das Übergabeprotokoll so schnell wie möglich unserem Kundenservice.
- Informieren Sie Ihre Mieter über die neuen Fristen und Pflichten.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, sind wir gerne persönlich für Sie da.
Stand 06.06.2025