Informationen zum Netzanschluss und Formulare

Erzeugungsanlagen EEG/KWK am Niederspannungsnetz

Sie planen die Errichtung einer Erzeugungsanlage?

Setzten Sie sich einfach mit uns in Verbindung, wir unterstützen Sie gerne im Zuge des Projektablaufes.

Für die Aufhebung der 70 Prozent Wirkleistung

Für die Anmeldung eines Steckersolargerätes bis 800 VA

Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen ab 800 VA bis 135 kW und Speicher

  • Anmeldung zum Netzanschluss
  • Datenblatt der Erzeugungsanlage
  • Datenblatt der Speicheranlage (sofern vorhanden)
  • Übersichtsschaltbild zum NS-Anschluss
  • Technische Unterlagen des Herstellers der Anlagen
  • Konformitätsnachweis zur Erzeugungseinheit nach VDE-AR-N 4105 
  • Konformitätsnachweis zum NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105
  • Auftrag zur Lieferung von technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen nach §9 Abs. 2 EEG 2023

1. Anmeldung

Im ersten Schritt erfolgt die Anmeldung Ihrer geplanten Erzeugungsanlage. Die Anmeldung muss alle wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben beinhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen eingetragenen Elektroinstallateur zu wenden.

    Grundsätzlich hat der Anlagenbetreiber/-eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass der Anschluss nach den anerkannten Regeln der Technik entsprechend der DIN/VDE/FNN-Vorschriften bzw. BDEW-Richtlinien errichtet wird.

    Bei dem Anschluss an das Niederspannungsnetz gelten die Richtlinien der VDE-AR-N 4100 sowie VDE-AR-N 4105 in der jeweils gültigen Fassung.

    2. Netzverträglichkeitsprüfung

    Nach der Prüfung Ihrer Anmeldeunterlagen erfolgt die Beurteilung der Anschlussmöglichkeit an das Niederspannungsnetz unter Berücksichtigung der Anlagendaten und der ggb. Netzverhältnisse.

    Eine Aussage über den endgültigen Verknüpfungspunkt kann erst nach dieser Prüfung getroffen werden. Dieses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Unter anderem beinhaltet diese

    • den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt,
    • die voraussichtlichen Anschlusskosten (Grobkostenabschätzung) und
    • die techn. Bedingungen zum Netzanschluss

    3. Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage

    Nach Meldung der Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage per Formular durch den Anlagenerrichter, erfolgen die technische Abnahme und ggf der Einbau bzw. Wechsel der Mess- und Zähleinrichtungen.

    4. Vereinbarungen für die Stromlieferung

    Die Vereinbarungen über die Abnahme und Vergütung der Energie aus Ihrer Stromerzeugungsanlage werden zeitnah zur Inbetriebnahme gesondert abgeschlossen. Die Einspeisevergütung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Grundlage.

    5. Registrierung aller Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister

    In Betrieb genommene Anlagen sind vom Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

    Das Portal finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de

    Erzeugungsanlagen EEG/KWK am Mittelspannungsnetz

    Sie planen eine Erzeugungsanlage zu errichten? Dann setzen Sie sich mit uns Verbindung. Wir unterstützen Sie im Zuge des Projektablaufes gerne.

    1. Anmeldung

    Im ersten Schritt erfolgt die Anmeldung Ihrer geplanten Erzeugungsanlage. Die Anmeldung muss alle wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben beinhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen eingetragenen Elektroinstallateur zu wenden.

      Grundsätzlich hat der Anlagenbetreiber/-eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass der Anschluss nach den anerkannten Regeln der Technik entsprechend der DIN/VDE/FNN-Vorschriften bzw. BDEW-Richtlinien errichtet wird. Bei einem Anschluss an das Mittelspannungsnetz muss die Übergabe- bzw. Trafostation sowohl die Anforderungen der BDEW-Richtlinieals auch der VDE-AR-N 4110 in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.

      2. Beantragung der Netzverträglichkeitsprüfung:

      Nach der Prüfung Ihrer Anmeldeunterlagen erfolgt die Beurteilung der Anschlussmöglichkeit unter Berücksichtigung der Anlagendaten und der ggb. Netzverhältnisse.

      Eine Aussage über den endgültigen Verknüpfungspunkt kann erst nach dieser Prüfung getroffen werden. Dieses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Unter anderem beinhaltet diese

      • den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt,
      • die voraussichtlichen Anschlusskosten (Grobkostenabschätzung) und
      • die techn. Bedingungen zum Netzanschluss

      3. Herstellung und Inbetriebnahme des Netzanschlusses

      Nach Bestätigung des Anschlusskostenangebotes und Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen werden wir in Abstimmung mit Ihnen umgehend mit der Erstellung des Netzanschlusses beginnen. Nach dessen Fertigstellung erfolgt die Inbetriebnahme der Übergabestelle.

      Nach Meldung der Fertigstellung der Kundenanlage durch den Installateur erfolgen der Einbau der Mess- und Zähleinrichtungen und die Inbetriebnahme des Netzanschlusses.

      4. Vereinbarungen für die Stromlieferung

      Die Vereinbarungen über die Abnahme und Vergütung der Energie aus Ihrer Stromerzeugungsanlage werden zeitnah zur Inbetriebnahme gesondert abgeschlossen. Die Einspeisevergütung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Grundlage.

      5. Registrierung aller Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister

      In Betrieb genommene Anlagen sind gemäß § 5 MaStRV vom Anlagenbetreiber innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

      Die Registrierung ist zugleich Voraussetzung, um eine Förderung der Anlage gemäß dem EEG zu erhalten.

      Das Portal finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.

      Für weitere Informationen stellen wir Ihnen die Informationsschreiben der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Verfügung.

      6. Ende der Förderung Ihrer PV-Anlage

      Am 01.01.2021 endet die EEG-Förderung für die ersten PV-Anlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Quedlinburg GmbH. Nach und nach werden weitere Anlagen folgen.

      Sollten auch Sie vom Auslauf der EEG-Förderung betroffen sein, stehen wir Ihnen gern mit Orientierungshilfen und Hinweisen für den Weiterbetrieb Ihrer Anlage zur Verfügung.

      Folgende Optionen können wir unter den aktuell rechtlichen Rahmenbedingungen (Arbeitsstand, September 2020) mit Ihnen realisieren:

      • Änderung des Messkonzeptes, d.h. Umrüstung von 100 % Einspeisung auf vollen Eigenverbrauch i. V. m. Speichernutzung auch als Power-to-Heat (Wärmespeicher) möglich
      • Direktvermarktung, d.h. der überschüssige PV-Strom wird über entsprechend spezialisierte Unternehmen direkt vermarktet

      Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie gern.