Anmeldung zum Anschluss an das Stromnetz
Informationen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
Egal, ob Sie ein neues Gebäude errichten, eine bestehende Anlage erweitern oder eine Erzeugungsanlage nach dem EEG installieren möchten – wir begleiten Sie zuverlässig von der Planung bis zur Inbetriebnahme.
Damit Ihr Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Quedlinburg GmbH reibungslos funktioniert, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu Ablauf, Unterlagen und technischen Voraussetzungen.
Für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen wir selbstverständlich die gesetzlichen Informationspflichten gemäß § 8 Abs. 7 EEG.
Ablauf Ihres Netzanschlussbegehrens
- Anmelden der geplante Maßnahme mit allen notwendigen Daten
Nutzen Sie bitte unser Online-Formular oder das Portal zum Netzanschluss.
Dort können Sie alle relevanten Angaben direkt eingeben und Dokumente hochladen. - Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Stadtwerke Quedlinburg
Wir prüfen die Anschlussmöglichkeit und die Netzverträglichkeit Ihres Vorhabens.
Bei EEG-Anlagen (z. B. PV bis 30 kW) erhalten Sie innerhalb eines Monats unsere Rückmeldung mit allen erforderlichen Informationen. - Mitteilung zum Netzanschlusspunkt / Netztechnische Stellungnahme
Hinweis für Betreiber von EEG-Anlagen
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage errichten möchten, sind Sie nach dem EEG verpflichtet, die Anlage im Marktstammdatenregister einzutragen.
Mehr Informationen finden Sie hier:
→ www.marktstammdatenregister.de
Fristen und Bearbeitungszeiten
Für EEG-Anlagen bis 30 kW: Rückmeldung innerhalb 1 Monats nach Eingang Ihres vollständigen Anschlussbegehrens Für größere Anlagen: individuelle Bearbeitungszeit je nach Netzsituation Nach Abstimmung erfolgt der Anschluss in der Regel innerhalb weniger Wochen
Kostenübersicht
Die Kosten für den Netzanschluss richten sich nach dem Aufwand und der Anschlussleistung.
Standardisierte Leistungen sind im Preisblatt veröffentlicht
Technische Anforderungen
Für alle Anlagen gelten die Technischen Anschlussbedingungen Strom (TAB).
Bei EEG-Anlagen sind zusätzlich die Anforderungen nach § 9 EEG zu beachten, insbesondere:
Einrichtung zur Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber technische Vorrichtungen zur Leistungsreduzierung Messeinrichtungen nach Messstellenbetriebsgesetz gewünschte Anschlussleistung in kW Lageplan oder Skizze des Anschlussortes bei EEG-Anlagen: technische Datenblätter von Modulen und Wechselrichter gewünschter Inbetriebnahmetermin Kontaktdaten Ihres Elektrofachbetriebs Vollmacht des Anlagenbetreibers falls notwendig
Welche Informationen wir von Ihnen benötigen
Bitte halten Sie folgende Angaben bereit:
Standort und Art der Anlage (z. B. Wohngebäude, PV-Anlage, Wärmepumpe)
Einbau / Umbau der Messeinrichtung erfolgt nach Abstimmung.
Ihr Elektroinstallateur übernimmt die technische Inbetriebnahme.
Nach Eingang der Fertigstellungsanzeige bei Erzeugungsanlagen erfolgt eine Abschließende Prüfung der Unterlagen und die Erstellung des Einspeisevertrags
Sie erhalten einen Kostenvoranschlag sowie die technischen Anschlussdaten.
Nach Ihrer Bestätigung stimmen wir den Termin zur Herstellung des Anschlusses ab.
Herstellung des Anschlusses und Inbetriebnahme
Der Anschluss wird durch uns oder eine beauftragte Fachfirma hergestellt.