Preise und Bedingungen für Aushilfsenergie Erdgas
Im Rahmen der Aushilfsenergie beliefern wir Sie in der Funktion als Grundversorger mit Erdgas im Netz der Stadtwerke Quedlinburg GmbH, wenn:
- vom Anschlussnutzer Erdgas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Erdgasliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der Lieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten in das Netz der Stadtwerke Quedlinburg GmbH einspeist,
zu folgenden Bedingungen:
Kunden ohne registrierende Lastprofilmessung
Die Stadtwerke Quedlinburg GmbH (SWQ) liefert Aushilfsenergie - Ersatzversorgung - zu den Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der SWQ und zu den Konditionen der Grund- und Ersatzversorgung gemäß Veröffentlichung
Kunden mit einer Jahresarbeit > 500.000 kWh und/oder registrierender Lastprofilmessung (RLM-Kunden)
SWQ liefert die beiderseitig mit einem Monat zum Monatsende kündbare Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Bedingungen für die Gaslieferung der SWQ und folgenden preislichen Konditionen, sofern durch die SWQ für die Lieferung von Aushilfsenergie kein anderes Angebot unterbreitet wird:
1 Entgelt für die Gaslieferung
Der Arbeitspreis für die bezogene Arbeit in Kilowattstunden (kWh) beträgt ab dem 01.01.2021
5,00 Cent/kWh.
2 Netznutzung und Messstellenbetrieb/Steuern und Abgaben des Netzbetreibers
Das Entgelt für die Erdgaslieferung erhöht sich um die Kosten für die Netznutzung sowie um die Steuern und Abgaben des Netzbetreibers auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Netznutzungsentgelte der SWQ und wird verursachungsgerecht an den Anschlussnutzer weiterberechnet.
Das Entgelt für die Erdgaslieferung erhöht sich um die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils veröffentlichten Entgelte für den Messstellenbetrieb des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
3 Bilanzierungsumlage
Das Entgelt für die Erdgaslieferung erhöht sich um die jeweils aktuelle, vom Markgebietsverantwortlichen (Gaspool) erhobene Bilanzierungsumlage.
4 Erdgassteuer
Das Entgelt für die Erdgaslieferung erhöht sich um die Erdgassteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe, sofern nicht der Kunde vor Lieferbeginn seine Versorgereigenschaft oder eine Steuerbefreiung nachweist.
5 Umsatzsteuer
Zu dem Entgelt gemäß vorstehenden Ziffern wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet, sofern nicht der Kunde vor Lieferbeginn seine Wiederverkäufereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nachweist.
Schlichtungsstelle ENERGIE
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de/
Telefon: | 030 / 27 57 240 - 0 |
Fax: | 030 / 27 57 240 - 69 |
E-Mail: | info[at]schlichtungsstelle-energie.de |
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: | 030 / 22480-500 (Mo.-Fr. von 09:00 - 15:00 Uhr) |
oder 01805 101000 Bundesweites Infotelefon | |
Fax: | 030 / 22480-323 |
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